Ländlicher Raum, Mobilität, Umwelt, Landesplanung

Referent Christian Plath

Schwerpunkte

Einführung des Deutschlandtickets für monatlich 49 Euro

Finanzausstattung für jede Regionale Planungsgemeinschaft

Mehraufwand für den Vollzug der Natura-2000-Verordnung

Umsetzung der Energiewende in Sachsen-Anhalt

Kommunale Wärmeplanung als neue Aufgabe

Ausbau der Breitbandversorgung und Förderung

Einführung des Deutschlandtickets
für monatlich 49 Euro

Seit Mai 2023 ist das Deutschlandticket als einheitliches Nahverkehrsticket bundesweit gültig. In Nachfolge des vorherigen 9-Euro-Tickets stellt es ein völlig neuartiges Ticketsystem dar, an das sich die bis dahin bestehenden Tarifstrukturen anpassen mussten und müssen.

Seit Beginn der Ankündigung und der Einführung des Tickets sind allerdings sowohl die rechtliche Ausgestaltung unklar als auch die Finanzierung nicht abschließend gesichert, woraus sich für die Landkreise, die in Sachsen-Anhalt für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr verantwortlich sind, erhebliche Risiken ergeben.

Landesrechtliche Regelungen zum Deutschlandticket, wie etwa im Thüringer ÖPNV-Gesetz, gibt es in Sachsen-Anhalt bislang nicht. Ohne diese Festlegung gilt die Umsetzung des Deutschlandtickets als freiwillige kommunale Aufgabe.

Auch für die Zukunft besteht keine abschließende Sicherheit. Verschiedene rechtliche und finanzielle Fragestellungen sind bis heute weiterhin offen. Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger zwar mit 10 Millionen Euro zusätzlich, um das Ticket zunächst für das Jahr 2024 zu sichern. Die Fortsetzung ab 2025 wird aber nur über verbindliche Mittelzusagen von Bund und Land möglich sein.

Finanzausstattung für
jede Regionale
Planungsgemeinschaft

Eine neue große Planungsaufgabe entstand mit dem im Februar 2023 in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“, in dem für Sachsen-Anhalt das Planungsziel festgeschrieben ist, 2,2 Prozent seiner Gesamtfläche für eine Nutzung zugunsten von Windenergie auszuweisen. Die Aufgabe wurde den Regionalen Planungsgemeinschaften übertragen, die in ihren Gebieten zwischen 1,6 und 2,3 Prozent der Fläche planerisch für die Windenergieerzeugung sichern sollen.

Allerdings war der Mehraufwand für diese neue Aufgabe vom Land auszugleichen, zumal der Finanzierungsanteil des Landes für die Regionalen Planungsgemeinschaften seit 2015 konstant war. Entstandene Mehrkosten – infolge Inflation, Aufgabenerweiterung und Personalkostensteigerungen – wurden seitdem allein von den Kommunen aufgefangen.

Nach durchaus konstruktiven Gesprächsrunden konnte eine Verdoppelung der Landesmittel ab 2024 – von jährlich 500.000 Euro auf eine Million Euro – erreicht werden. Auch wurden regelmäßige Anpassungen der Zahlungen vereinbart.

Bei gleichbleibenden kommunalen Anteilen sind die Regionalen Planungsgemeinschaften damit für ihre zukünftigen Aufgaben finanziell gestärkt.

Mehraufwand für
den Vollzug der
Natura-2000-Verordnung

Seit Inkrafttreten der Natura-2000-Verordnung, N2000 LVO, im Jahr 2018 lagen die Landkreise mit dem Land zum finanziellen Ausgleich für den Vollzug der neuen Regelungen im Streit.

Der ausgleichspflichtige Mehraufwand, der aus den verschiedenen Prüfaufgaben der N2000 LVO resultiert, wurde vom Land nicht anerkannt. Es gab zwar Zahlungen zum Vollzug der Aufgaben; aus Sicht des Landes handelte es sich aber hierbei lediglich um eine „Anschubfinanzierung“, die schrittweise eingestellt werden sollte. Dagegen wehrten sich die kommunalen Spitzenverbände nachhaltig in verschiedenen Verhandlungsrunden und setzten sich für einen dauerhaften konnexitätsgerechten Ausgleich ein.

Im letzten Jahr konnte tatsächlich eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass die Landesmittel auf dem Niveau von 2023 bis 2027 konstant bleiben und perspektivisch in das Finanzausgleichsgesetz überführt werden.

Umsetzung der Energiewende in Sachsen-Anhalt

Für das Gelingen der Energiewende werden auf kommunaler Ebene verschiedene neue und novellierte Bundesgesetze vollzogen:

N

Gebäudeenergiegesetz, GEG

N

Energieeffizienzgesetz, EnEfG

N

Klimaanpassungsgesetz, KanG

N

Wärmeplanungsgesetz, WPG

N

Wind-an-Land-Gesetz

Für die Landkreise entstehen hierbei umfangreiche Planungs- und Vollzugsaufgaben, wobei die Finanzierung in den meisten Fällen noch unklar ist. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die gesetzlichen Regelungen nur durch Landesmittel erfolgreich umgesetzt werden können.

Zum EnEfG, KanG und WPG liegen bisher keine verbindlichen Vorschriften des Landes vor; erste Abstimmungsgespräche laufen aber bereits.

Für die Umsetzung des GEG 2021 konnte der Landkreistag nach mehreren Gesprächen erfolgreich eine erhöhte Finanzierung für die Landkreise als untere Bauaufsichtsbehörden aushandeln.

Kommunale Wärmeplanung als neue Aufgabe

Die Gemeinden sollen bis 30. Juni 2026 bzw. 2028 verbindliche Wärmepläne erstellen. Dies ist eines der größten kommunalen Planungsthemen der nächsten Jahre.

Die Aufgabe betrifft primär die gemeindliche Ebene in der Umsetzung, wobei aber die Landkreise im Rahmen ihrer Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion die Gemeinden unterstützen werden. Denkbar sind Leistungen im Finanzierungs- und Fördermittelmanagement.

Für den Mehraufwand fehlt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene an den notwendigen Zusagen. Bisheriger Schwerpunkt in Gesprächen mit dem Land ist es, den Aufwand, die Umsetzbarkeit und die Finanzierung in ein angemessenes Verhältnis zu bringen.

Ausbau der Breitbandversorgung
und Förderung

Im Oktober 2022 wurde das bisherige Förderprogramm für den Breitbandausbau gestoppt. Seit April 2023 gilt ein neues Programm des Bundes für die sogenannte Graue-Flecken-Förderung. Neu sind Länderbudgets, ein Punktekatalog sowie priorisierte und nachgeordnete Anträge.

Richtigerweise liegt ein starker Fokus des Programms auf dem ländlichen Raum. Ziel ist es, jene Gebiete mit dem höchsten Bedarf prioritär zu fördern.

Auf Sachsen-Anhalt entfällt ein festes Budget von 170 Millionen Euro, sodass die Projekte in den Landkreisen nicht mehr bundesweit konkurrieren müssen. Dadurch kann der Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt stärker vorangetrieben werden. Zur optimalen Nutzung und Ausschöpfung der Mittel steht der Landkreistag in engem Kontakt mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

Das Gigabitprogramm wurde 2023 bundesweit deutlich überzeichnet. Durch das Landesbudget konnten aber alle in Sachsen-Anhalt eingereichten Anträge auch bewilligt werden.

Derzeitige Gespräche widmen sich einer Überarbeitung und Anpassung des Förderprogramms sowie der geplanten Fortsetzung ab April 2024. Das bisherige Fazit ist für die Kommunen in Sachsen-Anhalt positiv.