Digitalisierung

Referent Marcus Weiß

Schwerpunkte

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, OZG

Arbeitsteilung und Abstimmung zwischen den Landkreisen

Aufbau von IT-Sicherheitsstrukturen in den Kreisverwaltungen

Kommunale IT-Union e. G. als zentraler Dienstleister

Strategische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen

Flächendeckende Mobilfunkversorgung

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes,
OZG, in Sachsen-Anhalt

Der Schwerpunkt bei der Umsetzung des OZG liegt aktuell auf 16 Leistungen, zu denen der Bund zu Beginn des Jahres 2023 beschlossen hatte, diese Bereiche stärker zu begleiten. Im Einzelnen handelt es sich um folgende öffentliche Aufgaben, deren Digitalisierung in Federführung einzelner Bundesländer vorangetrieben werden soll:

  • Anlagengenehmigung und -zulassung (SH)
  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) (HE, NRW)
  • Bauvorbescheid und Baugenehmigung (MV)
  • Eheschließung (HB)
  • Einbürgerung (NRW)
  • Elterngeld (HB)
  • Energiepreispauschale für Studierende (ST)
  • Führerschein (HE)
  • Handwerksgründung, -register und -karte (HB, NRW)
  • Kfz-An- und Ummeldung (BW, HE)
  • Öffentliche Vergabe (HB)
  • Personalausweis (BE)
  • Ummeldung – eWa (HH)
  • Unterhaltsvorschuss (HB)
  • Unternehmensanmeldung und -genehmigung (NRW, HB)
  • Wohngeld (SH)

Acht dieser sogenannten Fokusdienste fallen in die Zuständigkeit der Landkreise, wobei bisher lediglich „Unterhaltsvorschuss“ und „Elterngeld“ flächendeckend verfügbar sind. Weitere Fokusdienste können eingeführt werden, sobald das Land Sachsen-Anhalt die Nachnutzungsverträge mit dem jeweiligen Herstellerland unterzeichnet hat. Das Angebot der übrigen Onlinedienste ist in Anzahl und Art der Dienste regional sehr unterschiedlich. Um hier einen aktuellen Überblick zu gewinnen, wird das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit kommunalen Vertretern ein Dashboard erarbeiten, auf dem der Umsetzungsstand veranschaulicht ist.

Arbeitsteilung und Abstimmung zwischen den Landkreisen

Auf Beschluss des Präsidiums ist im Juli 2023 beim Landkreistag eine Arbeitsgemeinschaft „Digitalisierungsstrategie“ neu eingerichtet worden. In der konstituierenden Sitzung haben die Mitglieder vereinbart, sich künftig insbesondere zu den Themen OZG-Fokusdienste, IT- und Informationssicherheit sowie Transformation der Arbeitsprozesse mit dem Ziel einer medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Digitalisierung enger abzustimmen.

Zusätzlich wurden die Arbeitskreise „Kommunikation/Netzwerk“ und „IT-Sicherheit“ gebildet. Bei Bedarf ist die Bildung weiterer Arbeitskreise oder kleinerer Arbeitsgruppen zu einzelnen konkreten Vorhaben angedacht. Auch zur Teilnahme an verschiedenen Projekten, Gremien und Tagungen will sich die Arbeitsgemeinschaft regelmäßig austauschen. Darüber hinaus soll der Kontakt zwischen den Landkreisen und den Fachministerien bei der digitalen Umsetzung von Vollzugsaufgaben durch die Stabsstelle im Landkreistag koordiniert und verstärkt werden.

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft sind die größten Herausforderungen, dass

  • die Digitalisierung zunächst einen erhöhten Personal- und Ressourceneinsatz erfordert, die Landkreise allerdings finanziell sehr eng begrenzt aufgestellt sind
  • Fachkräfte kaum verfügbar sind und nur schwer zu attraktiven Konditionen gewonnen werden können
  • die „Digitalisierer“ in den Kreisverwaltungen zeitlich stark belastet sind und zum Teil auch andere Aufgaben wahrnehmen.

Aufbau von IT-Sicherheitsstrukturen in den Kreisverwaltungen

Angesichts zunehmender Cyberangriffe hat der Landkreistag im Interesse einer erhöhten IT- Informationssicherheit in den Kreisverwaltungen das Projekt „Informationssichere Basisinfrastruktur“ aufgelegt. Ziel ist eine detaillierte Analyse der heterogenen Ist-Situation, um darauf aufbauend zukunftsfähige Lösungsansätze zu entwickeln. Denkbar erscheint die Nutzung einer gemeinsamen Cloud-Infrastruktur durch alle Landkreise.

Als Dienstleister für das Projekt konnte die Finanz Informatik GmbH & Co. KG gewonnen werden, die auf einem hohen fachlichen Niveau die Digitalisierung in der Sparkassenorganisation verantwortet. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales befürwortet die Initiative des Landkreistages und unterstützt das Vorhaben mit Mitteln aus dem Corona-Sondervermögen. Damit sind die Grundlagen für ein innovatives und spannendes Projekt gelegt, das mit seinem Analyseteil noch im Jahr 2024 abgeschlossen werden soll.

Kommunale IT-Union e. G. als zentraler Dienstleister

Um die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bei der Digitalisierung zu stärken, hatten die kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode vorgeschlagen, die Kommunale IT-Union e. G., KITU, zum zentralen IT-Dienstleister im Land Sachsen-Anhalt weiterzuentwickeln. Zwischenzeitlich ist das Land der KITU als Genosse beigetreten. Dies war ein wichtiger Schritt für die gemeinsame Umsetzung der digitalen Vorhaben.

Das klassische Tätigkeitsfeld der KITU umfasst die Beschaffung von Hard- und Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf Grundlage entsprechender Rahmenverträge mit den Herstellern oder weiteren Dienstleistern, jeweils nach Bedarfsermittlung unter den Genossenschaftsmitgliedern.

Die geplante Fortentwicklung der KITU zur „KITU 2.0“ beinhaltet unter anderem die Unterstützung der Kommunen bei digitalen Vorhaben mit Landesmitteln. Wichtigste Meilensteine für das Jahr 2024 sind:

  • Beschluss einer Mantelvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der KITU zur Finanzierung von festgelegten Maßnahmen
  • Bildung einer Stabsabteilung in der KITU zur bedarfsgerechten Unternehmensentwicklung und Etablierung neuer Themenfelder
  • Beschreibung konkreter Maßnahmen in Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT, bis Juni 2024

Ein im November 2023 eingerichtetes Lenkungsgremium, bestehend aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, dem KITU-Vorstand und dem Land Sachsen-Anhalt, soll konkrete Maßnahmen zwischen Land und Kommunen abstimmen und zur Umsetzung empfehlen.

Strategische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen

Im Jahr 2023 hat der zuständige Staatsekretär für Digitalisierung im Ministerium für Infrastruktur und Digitales ein sogenanntes CIO-Projekt mit interessierten Kommunen aufgelegt. Im Ergebnis sind zehn Handlungsempfehlungen erarbeitet worden, die sich zum Teil auch in den strategischen Entwicklungszielen der KITU wiederfinden. Die Teilnehmer und auch das Land Sachsen-Anhalt bewerten das CIO-Projekt als ersten wichtigen Schritt für eine zukünftig erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen.

Im Februar 2024 wurde das Nachfolgeprojekt „GDST – gemeinsam digital für Sachsen-Anhalt“ gestartet, das bis Ende 2025 durchgeführt werden soll. Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse sollen bereits im laufenden Projekt kommuniziert und umgesetzt werden – „work in progress“.

Das praxisnahe Vorgehen setzt sich auch im Themengebiet der künstlichen Intelligenz, KI, fort. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene KI-Programme beleuchtet und auf ihre Tauglichkeit in der Praxis untersucht. Dies erfolgt unmittelbar in der Projektarbeit, sodass die Teilnehmer erste praktische Erfahrungen im Umgang mit KI sammeln können.

Flächendeckende Mobilfunkversorgung

Nach Vorstellung der Netzbetreiber sollen bis Ende 2025 möglichst 99 Prozent der Bevölkerung und 90 Prozent der Landesfläche mit 5G versorgt sein. Der 4G-LTE-Lückenschluss und der 5G-Netzausbau erfolgen in Sachsen-Anhalt parallel.

Das Vorhaben erfährt allerdings Grenzen in Geografie und Geologie sowie insbesondere durch bauordnungsrechtliche Hürden. Daher stellt die Suche nach geeigneten Mobilfunkstandorten eine große Herausforderung im Netzausbau dar.

Um hier Lösungen zu finden, sind zwischen Land, betroffenen Landesgesellschaften und -betrieben, kommunalen Spitzenverbänden und schließlich auch den Mobilfunkbetreibern einheitliche Rahmenbedingungen für die Errichtung von Mobilfunkmasten und Mobilfunkantennen auf Gebäuden abgestimmt und schriftlich fixiert worden.

Die Unterzeichnung des sogenannten Mobilfunkpaktes ist im 2. Halbjahr 2024 geplant.